Nachhaltigkeit beim Verpackungsrecycling
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Nachweis der Nachhaltigkeit
VerpackVConsult schließt eine Lücke. Das VerpackG will die Nachhaltigkeit von Verpackungen fördern, indem deren Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Rezyklaten und/oder nachwachsenden Rohstoffen belohnt werden soll. Der Nachweis der Recyclingfähigkeit ist durch den Mindeststandrad verpflichtend geregelt – aber für die Nachhaltigkeit der eingesetzten Werkstoffe gibt es bislang nichts.
Damit auch Verpackungen, in denen Rezyklate eingesetzt wurden oder die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, sich als „nachhaltig“ darstellen können, stellt VerpackVConsult nach strengen Regeln die Nachhaltigkeit fest und weist sie aus. Dieser Vorgang schließt einen vermiedenen Werkstoffeinsatz ein, wenn dieser belegt werden kann.
Wie bei der Recyclingfähigkeit ist das Ergebnis ein Nachweis als Prozentwert. Dieser dient als Entscheidungshilfe und zu Argumentationszwecken und ist mangels einer behördlichen Vorgabe rechtlich nicht bindend.
Veränderte Gültigkeitsdauern von Zertifikaten
Durch die Anpassungen des Mindeststandards vom 29.08.2024 verändern sich ab sofort die Laufzeit der von VerpackVConsult ausgestellten Zertifikate zur Recyclingfähigkeit. Diese sind nun nur für ein Kalenderjahr gültig, d.h. alle auf Basis des Mindeststandards vom 29.08.2024 erstellten Zertifikate haben eine Laufzeit von 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.
Die Laufzeiten der Bewertungen nach EN 134230 bleiben unverändert.