Die PPWR wirft ihre Schatten voraus...
Es geht um einen hohen Preis!
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (kurz PPWR) ist als europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung seit dem 11.02.2025 in Kraft und wird zum 12.08.2026 für alle am Verpackungskreislauf Beteiligten innerhalb der EU gelten.
Die Inverkehrbringer, Händler und Importeure müssen zukünftig für jede ihrer Verpackungen prüfen, ob sie den Anforderungen der PPWR genügt und daraufhin eine verpackungsspezifische Konformitätserklärung gegenüber der EU abgeben. Die zu erfüllenden Anforderungen sind in den Artikeln 5 bis 12 festgeschrieben und behandelt Themen wie den Rezyklateinsatz bei Kunststoffhaltigen Verpackungen, die Sicherstellung der Recyclingfähigkeit und den Beweis, bei der Verpackungsgestaltung sowohl das Volumen als auch das Gewicht auf ein vertretbares Minimum reduziert zu haben.
Verpackungen, die den Anforderungen der PPWR nicht genügen, dürfen ab dem 01.01.2030 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Diese im Prinzip knappe Zeit bis zum möglichen Eintreten eines Inverkehrbringungsverbotes einer Verpackung und damit auch des verpackten Produktes fordert und überfordert die betroffenen Marktteilnehmer. Das insbesondere, weil viele Regeln, Prüfverfahren und Dokumentationsvorgaben bislang von der EU noch nicht ausgearbeitet und veröffentlicht wurden.
VerpackVConsult hilft betroffenen Unternehmen bei der Prüfung der aktuellen Situation ihres Verpackungssortiments und bei der Dokumentation des derzeitigen Standes. Wir können bei der Vermittlung von Rezyklaten helfen und sind auch bei der Recyclingfähigkeit nach PPWR der kompetente Ansprechpartner, der wir seit Jahren auf Basis des Mindeststandards sind und bleiben.